Hundebetreuung Wien

 
Dogwalking, Hundebetreuung, Hundesitting in Wien!DIE PROFESSIONELLE, PERSÖNLICHE, FLEXIBLE UND
ZUVERLÄSSIGE HUNDEBETREUUNG IN WIEN

Das Hundebetreuer und Dogsitter Service & Info Telefon: 0699 / 11 98 59 66
Hundebetreuung Wien


Blog




Training




TOP PARTNER

Hundebetreuung in Wien
Professionelle und liebevolle Halb,- und Ganztagesbetreuung für Ihren Welpen
Tierbetreuung Stieglecker in Wien
Tauchen Sie ein in eine Welt der Gesundheit, der Schönheit und der Wellness
tierschutz-austria.at/

Hundebetreuung Wien - Banner

Grundvoraussetzungen für eine Betreuung durch die Firma Hundebetreuung Wien:

Der Hund muss gegenüber dem Menschen und seines Gleichen sozial verträglich sein, leinenführig sein und verkehrstauglich sein.

Der Hund sollte die Grundkommandos beherrschen und für eine angemessene Zeit alleine bleiben können.


AGB  Hundebetreuung

1. Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Art der Betreuung von Hunden und Kleintieren, die von Hundebetreuung.at angeboten wird. Änderungen bedürfen der Schriftform. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Während der Betreuung bleibt der Hundehalter und Kleintierhalter Eigentümer des Hundes oder der Kleintiere. Für etwaige Schäden, die der Hund oder die Kleintiere während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt Hundebetreuung.at keine Haftung, sondern ausschließlich der Hundehalter oder Kleintierhalter. Selbiges gilt für Sachschäden, oder Schäden die der Hund oder das Kleintier an Dritten (Hund/Mensch) anrichten könnte.

2. Betreuung

2.1 Anmeldung

Vor der ersten Buchung ist ein Vorgespräch zu vereinbaren und unser Infoblatt vollständig auszufüllen. Ohne ein vollständig ausgefülltes Hundebetreuungs oder Kleintierbetreuungs -Infoblatt sind keine Leistungen möglich. Die detaillierten Angaben zum Hund und zu den Kleintieren sind Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Weitere Einzelheiten können telefonisch und bei der Übergabe des Hundes oder des Kleintieres durch den Hundebesitzer oder Kleintierbesitzer mit uns besprochen werden. Die Angaben auf dem Hundebetreuungs oder Kleintierbetreuungs – Infoblatt  müssen wahrheitsgetreu sein. Die Firma Hundebetreuung.at behält sich das Recht vor, im Falle eines vom Kunden nicht ordnungs und wahrheitsgemäß unterfertigtem, des von der Firma Hundebetreuung.at erstelltem Infoblatts den Betreuungsauftrag nicht anzunehmen oder bei einer laufenden Betreuung keine Haftung für dadurch entstandene Schäden zu übernehmen.

2.2. Voraussetzungen

Da die Tiere bei Hundebetreuung.at in den meisten Fällen einzeln betreut werden ist es wichtig, dass der Hund gegenüber Menschen sozial verträglich ist.

Der betreute Hund muss haftpflichtversichert sein. Als Nachweis bringen Sie bitte beim ersten Treffen eine Kopie Ihrer Haftpflichtversicherung mit.

Ein Vorgespräch mit uns ist immer Voraussetzung für eine Betreuung !

2.3. Betreuung

Tagesbetreuungen werden unverbindlich nach Absprache vereinbart. Bitte vereinbaren Sie, wenn möglich, Termine immer rechtzeitig vor der Betreuungszeit. Für den Fall, dass der Hund nicht binnen drei Tagen nach dem Ende der Betreuungszeit beim Dogsitting (Unterbringung des Hundes bei einem Betreuer im Familienverbund für einen längeren Zeitraum) abgeholt wird bzw. der Hundehalter wieder seinen Hund entgegen nimmt, ist Hundebetreuung.at berechtigt, den Hund anderweitig zu vermitteln oder unterzubringen. Sollten dadurch weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten allein der Hundehalter.

2.4 Aufsicht

Hundebetreuung.at versichert, die Hunde artgerecht- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Des weiteren wird versichert, dass mit den Hunden sorgfältig umgegangen wird und immer bestmöglich auf die Hunde aufgepasst wird.

Der Hundehalter entscheidet, ob sein Hund abgeleint werden darf oder nicht. An der Straße laufen die Hunde immer an der Leine, ebenso in Bereichen in denen Leinenpflicht besteht.

Sollte ein Hund wider erwarten weglaufen, dann haftet Hundebetreuung.at nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. Hundebetreuung.at versichert alle nötigen Schritte wie z.B. das Informieren von Tierheim und Polizei durchzuführen.

3. Gesundheit

Der Hundehalter versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Über etwaige Krankheiten muss Hundebetreuung.at wahrheitsgemäß informiert werden.

3.1 Vorsorge

Der Hundehalter verpflichtet sich beim ersten Treffen den Impfausweis vorzulegen. Der Hund muss gegen Tollwut schutzgeimpft sein. Des weiteren wird empfohlen, dass der Hund ebenfalls gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft ist.

Da die Tiere sich viel im Freien aufhalten, wird empfohlen, dass der Hund mit einem entsprechenden Präparat (z.B. Frontline.) gegen Zecken und Flöhe behandelt ist. Sollte der Hund während der Betreuungszeit mit einem Präparat behandelt werden müssen (z.B. bei starkem Zeckenbefall), dann wird dies dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

3.2 Tierärztliche Kosten

Sollte Hundebetreuung.at während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt ein, die Kosten für eine anfallende tierärztliche Behandlung im Auftrag des Eigentümers zu tragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundebesitzer. Der Hundehalter wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann Hundebetreuung.at auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln.

4. Zahlung

4.1 Betreuung

Die Betreuung wird vorab in Bar oder per Überweisung IM VORHINEIN bezahlt.

4.2 Zahlungsverzug

Pro Mahnung werden Ihnen 5€ Bearbeitungsgebühr sowie Versäumniszinsen in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist sofort fällig!

5 Tage nach Zahlungsziel erstellt Hundebetreuung.at die 1. Mahnung.
Nach weiteren 10 Tagen ohne Zahlungseingang folgt die 2. Mahnung, danach werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Ab der 3. Mahnung werden die Anwalts- und Gerichtskosten zur Zahlungsforderung / -eintreibung, dem Kunden in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist sofort fällig.

Vorstellungstermine und Erstgespräche sind mindestens 24 Stunden vor Beginn, telefonisch und persönlich bei Herrn Horst Stieglecker abzusagen. Wird ein Vorstellungstermin und Erstgespräch nicht rechtzeitig und persönlich telefonisch abgesagt, so werden € 60.- berechnet.

Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit / Verschulden !

WIR FREUEN UNS SIE ALS UNSEREN KUNDEN BEI HUNDEBETREUUNG.AT BEGRÜSSEN ZU DÜRFEN!


HUNDEBETREUUNG.at - EmblemHUNDEBETREUUNG.at – AGB